KAUTION

Bei der Übergabe muss eine Kaution von € 1500,- Bar, Überwiesen oder per Kreditkarte hinterlegt werden. Die Kaution ist eine Woche vor Abholung zu überweisen oder Bar zu hinterlegen. Wird das Fahrzeug sauber und unbeschädigt zurückgebracht, wird dieser Betrag zurückerstattet.

ÜBERGABE UND RÜCKGABE

Das Fahrzeug kann am ersten Miettag nach Vereinbarung ab 14:00 Uhr übernommen werden. Die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag spätestens 10:00 Uhr. Bei Überschreitung der vereinbarten Rückgabezeit ist der Vermieter berechtigt, pro angefangene Stunde 25,00 € zu berechnen. Die genauen Zeiten werden im Mietvertrag individuell vereinbart und sind bindend. Mo.-So. (außer Feiertag) während der Geschäftszeiten.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Bei Abschluss des Mietvertrages, jedoch spätestens 10 Tage danach, sind 30 % des Mietbetrages bzw. mindestens € 300,- als Anzahlung fällig. Der Restbetrag muss spätestens 14 Tage vor Abreise beim Vermieter eingegangen sein. Der Restbetrag kann ebenfalls bei Abholung Bar oder per EC Karte bezahlt werden.

MIETPREISE

Die Mietpreise schließen ein: – Die gesetzlich vorgeschriebene MwSt. – Wartungsdienst und
Verschleißreparaturen – Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung und Mobilitätsschutz vom Hersteller – Teilkaskoversicherung mit € 1500,- Selbstbeteiligung pro Schadensfall (ist vom Mieter zu tragen) – Vollkaskoversicherung mit € 1500,- Selbstbeteiligung pro Schadensfall (ist vom Mieter zu tragen) – Im Schadensfall haftet der Mieter in Höhe der Selbstbeteiligung pro Schadensfall, bei grober Fahrlässigkeit für die Höhe des vollen Schadens. – Bei Wohnmobilmieten bis 20 Miettagen sind 250 km pro Tag gebührenfrei. Jeder Mehr-Kilometer kostet € 0,35. Bei einer Mietzeit von mehr als 20 Tagen sind alle Kilometer gebührenfrei. Sprechen Sie uns gerne zwecks einer Selbstbehalts-Ausschluss Versicherung an. 

RESERVIERUNG UND RÜCKTRITT

Reservierungen sind mit Abschluss des Mietvertrages verbindlich. Bei Nichteinhaltung der Anzahlungsfrist von 10 Tagen ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Vertragsrücktritt durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind die folgenden Anteile des voraussichtlichen Mietpreises laut Mietvertrag zu zahlen: Mehr als 50 Tage vor 1.Miettag 30 %. Vom 50. bis zum 30. Tag vor dem 1. Miettag 50 % und weniger als 30 Tage vor 1. Miettag 100 %. Wird das Fahrzeug nicht abgenommen, so gilt dies als Rücktritt. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Sprechen Sie uns gerne zwecks einer Covid19 oder Reiserücktrittsversicherung an. 

MINDESTALTER UND FÜHRERSCHEINBESITZ

Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeugs eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche und gültige Fahrerlaubnis, für die kein Sperrvermerk eingetragen ist, sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Das Mindestalter des Mieters und der Fahrer/-in beträgt 21 Jahre. Der Fahrer/-in muss mindestens 2 Jahre im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sein. (Führerscheinklasse 3,B). Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs diese Dokumente nicht vorlegen, wird der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

BESCHÄDIGUNGEN UND ERSATZFAHRZEUG

Die Mietfahrzeuge sind technisch in einwandfreiem und gewartetem Zustand. Optische Beeinträchtigungen an den Mietfahrzeugen sind nicht auszuschließen und kein Grund zur Reklamation. Sollte durch Unfall oder aus sonstigen Gründen ein zugesagtes Fahrzeug ausfallen, behält sich der Vermieter vor, ein ähnliches Ersatzfahrzeug bereitzustellen. Der Vermieter wird sich in einem solchen Fall bemühen, ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Jedoch hat der Mieter keinen Rechtanspruch darauf. Sollte es nicht möglich sein, einen Ersatz zu beschaffen, erstattet der Vermieter den Mietpreis. Darüber hinaus gehende Ansprüche hat der Mieter nicht.

UNFALL / ENTWENDUNG / ANZEIGEPFLICHTEN

Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Tierschaden oder sonstigen schädigenden Ereignis hat der Mieter auch in Bagatellfällen unverzüglich die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden unverzüglich telefonisch beim Vermieter anzuzeigen. Reisemobile Franz GmbH, Telefon: 0173/5123957, Email: Info@Reisemobile-Franz.de. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nach Möglichkeit nachzuweisen. Bei Schadensereignissen hat der Mieter unverzüglich, spätestens aber zwei Tage nach dem Vorfall, über alle Einzelheiten schriftlich unter Verwendung des bei den Fahrzeugpapieren befindlichen Unfallberichtes, der in allen Punkten sorgfältig und vollständig auszufüllen ist, oder eines gleichwertigen Dokuments inkl. Skizze des Unfallhergangs, dem Vermieter Bericht zu erstatten.

BERECHTIGUNGEN UND GELTUNGSBEREICH

Das Fahrzeug darf ausschließlich von den im Mietantrag angegebenen Personen geführt werden. Eine weiter bzw. Untervermietung ist nur mit der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Vermieters gestattet. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, darf das Fahrzeug

• nur im öffentlichen Straßenverkehr
• nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Italien, Holland, Frankreich, Spanien, Portugal, Belgien, Luxemburg, England, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Lichtenstein, Monaco und der Schweiz (weitere Länder erfordern die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des Vermieters)
• nicht zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die
Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten
• nicht für Fahrzeugtests, Geländefahrten, Fahrschulübungen oder Fahrsicherheitstrainings
• nicht zur Begehung von Straftaten
• nicht zur gewerblichen Personenbeförderung
• nicht zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen

verwendet und genutzt werden.

NEBENKOSTEN

Das Fahrzeug wird dem Mieter mit vollem Kraftstofftank zur Verfügung gestellt. Der Mieter hat das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten Kraftstofftank zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurückgegeben, wird der Vermieter dem Mieter die Kosten für die Betankung des Fahrzeugs zuzüglich einer Servicegebühr von 10,00 € in Rechnung stellen.

ÜBERGABEPAUSCHALE

Bei jeder Buchung wird pauschal ein Servicepaket in Höhe von 115,00 € berechnet.
Dieses Servicepaket enthält:

• ausführliche Fahrzeugeinweisung + Digitale Einweisung
• Eine volle und eine angebrochene 11 Kg Gasflasche
• Toilettenpapier (speziell für Wohnmobile geeignet)
• Chemie für Toilette
• Reinigungsset für Unterwegs
• 2 Auffahrkeile
• 230 V Stromkabel / Kabeltrommel mit 2 CEE-Adapter
• Wasserschlauch
• Außenreinigung
• 4 Warnwesten

REINIGUNGSGEBÜHREN

Das Fahrzeug wird sauber an den Mieter übergeben. Sofern der Mieter keine Innenreinigung gebucht hat, ist das Fahrzeug gereinigt zurückzugeben. Wir bitten um Beachtung, dass das Wohnmobil genauso sauber zurückgegeben werden muss, wie es übernommen wurde. Andernfalls wird die Reinigung, ggfls. anteilig, nachberechnet.

Falls die Reinigung bei Rückgabe vom Vermieter durchgeführt werden soll, werden folgende
Reinigungsgebühren erhoben:

  • Besenreine Innen-Reinigung: 95,00€
  • Ohne Besenreine Innen-Reinigung: 190,00€
  • WC-Entleerung: 75,00€

Die Außenreinigung ist in der Übergabepauschale enthalten. Bei starker Verschmutzung wird die Reinigung nach Zeitaufwand abgerechnet min. mit der doppelten Gebühr.

VERSICHERUNG

Das Fahrzeug ist Haftpflicht- und Vollkasko versichert. Die Selbstbeteiligung in Kaskofällen richtet sich nach der jeweiligen schriftlichen Vereinbarung im Mietantrag. Ausgenommen von der Versicherung ist die Verwendung des Fahrzeugs für die erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe. Jeder im Rahmen dieses Mietvertrages vereinbarte Versicherungsschutz entfällt insbesondere, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht, wenn der Fahrer des Fahrzeuges bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat sowie bei missbräuchlicher Verwendung vgl. Ziffer 1. Entfällt der Versicherungsschutz aufgrund des Verhaltens des Mieters ist der Vermieter, sollte er von dem Versicherungsunternehmen regresspflichtig gemacht werden, berechtigt, diese Summe vom Mieter erstattet zu erhalten.

Rauchen in den Mietfahrzeugen ist grundsätzlich verboten!

Bei Zuwiderhandlung werden mindestens € 200,- der Kaution einbehalten.

Das Mitnehmen von Haustieren ist meldepflichtig und nur nach Rücksprache mit dem Vermieter erlaubt.